Grundstücke denen Flächen mit landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zugeordnet sind
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[§2 Nr.7 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den in der Planzeichnung entsprechend umgrenzten Grundstücken die Flurstücke 913 und 971 der Gemarkung Osdorf zugeordnet.]