[§2 Nr.14 | Zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und
Landschaft werden der mit „Z“ bezeichneten öffentlichen
Grünfläche und den ebenfalls mit „Z“ bezeichneten Flächen
für Sport- und Spielanlagen die außerhalb des Bebauungsplangebiets
gelegenen Flurstücke 934 und 6039 der
Gemarkung Osdorf teilweise zugeordnet.]