[§2 Nr.15 | Den mit „ (Z)“ bezeichneten Baugebieten sind zum Ausgleich von Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft die außerhalb des Plangebiets liegenden Flurstücke 6223 (Teilfläche), 5149, 5151 (Teilfläche) der Gemarkung Allermöhe sowie das Flurstück 2611 der Gemarkung Kirchwerder zugeordnet.]