• XPLAN_BP_EINGRIFFSBEREICH_8257bc64-c854-4ade-838a-a0829f13e8b2

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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf104-Curslack19
    xpPlanDate
    • 2014-07-01
    text
    • Grundstücke denen Flächen mit landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zugeordnet sind
    gliederung2
    • Z
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5657aa7d-dbd1-435a-8f27-f4fc0c687aab]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.10 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone und Zugangstreppen zu den Erdgeschosswohnungen bis zu 2,5 m ist zulässig; innerhalb öffentlicher Straßenverkehrsflächen und Geh-, Fahr- und Leitungsrechten ist eine lichte Höhe von 3,5 m einzuhalten. Tiefgaragen, Fluchttreppen und Terrassen sind außerhalb der Baugrenzen zulässig. In den mit „Z “ bezeichneten Wohn-, Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten sind nur Flachdächer zulässig.][§2 Nr.19 | Dächer von Nebengebäuden und Dächer außerhalb der mit „Z “ bezeichneten Flächen mit Neigungen von weniger als 20 Grad sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Technische Aufbauten sowie Verglasungen sind von der Begrünung ausgenommen.][§2 Nr.27 | Innerhalb der festgesetzten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind Ufer von Gewässern naturnah zu erhalten beziehungsweise auszugestalten, soweit hydraulische Belange und Belange des Hochwasserschutzes dem nicht entgegenstehen. Ausnahmsweise können Anlagen, die der Benutzung des Wassers dienen (zum Beispiel Anlegestellen) zugelassen werden.][§2 Nr.29 | Für die Schaffung von Ersatzlebensräumen für den nach § 7 Absatz 2 Nummer 14 BNatSchG streng geschützten Flussregenpfeifer ist je Gebäude auf mindestens 50 v. H. der jeweiligen Dachfläche in den mit „Z “ bezeichneten Wohn,- Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten ein bekiestes Dach anzulegen.][§2 Nr.30 | Für den Verlust von Ruderalflur trockener Standorte mit Anteilen von sonstigem Trocken- oder Halbtrockenrasen und sonstigem Trocken- oder Halbtrockenrasen, geschützt nach § 30 BNatSchG, wird den mit „OZ “ bezeichneten Wohn-, Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten zu 56 v. H., den Grünflächen zu 33 v. H. und den Straßenverkehrsflächen zu 11 v. H. die außerhalb des Plangebiets liegende Fläche im Naturschutzgebiet Boberger Niederung, Flurstück 4455 der Gemarkung Lohbrügge (teilweise) und Flurstück 3727 der Gemarkung Boberg (teilweise) des Bezirks Bergedorf als Ausgleichsfläche zugeordnet.][§2 Nr.31 | Für den Verlust von nicht in der Nummer 30 genannten Biotopen, geschützt nach § 30 BNatSchG und als Ersatz für den Artenschutz, werden den mit „OZ “ bezeichneten Wohn-, Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten zu 56 v. H., den Grünflächen zu 33 v. H. und den Straßenverkehrsflächen zu 11 v. H. die außerhalb des Plangebiets liegenden Flurstücke 2166 (teilweise), 48-1 bis 48-8, 48-12 und 49 der Gemarkung Curslack als Ausgleichsfläche zugeordnet.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung