[§2 Nr.28 | Zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und
Landschaft werden der mit „Z1“ bezeichneten Fläche die
mit „Z2“ und „Z3“ bezeichneten Flächen innerhalb des
Plangebiets sowie die mit „Z5“ bezeichneten Flächen der
Flurstücke 934 (teilweise) der Gemarkung Osdorf, der
Flurstücke 1342 und 1178 (teilweise) der Gemarkung Sülldorf
sowie der Flurstücke 172 und 32 (teilweise) der
Gemarkung Rissen außerhalb des Bebauungsplangebiets
zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen zugeordnet.]