[§2 Nr.17 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den mit „Z“ bezeichneten
Flächen Teile des außerhalb des Plangebiets liegenden
Flurstücks 33/3 der Gemarkung Wedel der Stadt Wedel
zugeordnet.][§2 Nr.18 | In den mit „Z“ bezeichneten Teilen des allgemeinen Wohngebiets
sind sechs Fledermauskästen sowie 33 Nisthilfen
für Haussperlinge an den nach Südosten ausgerichteten
Gebäudewänden dauerhaft und fachgerecht anzubringen
und zu unterhalten.]