[§2 Nr.18 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den in der Planzeichnung entsprechend umgrenzten Flächen des Kerngebiets das Flurstück 5 der Gemarkung Eppendorf (Teilstück an der Alsterkrugchaussee) und das Flurstück 794 der Gemarkung Winterhude (Teilstück an der Deelböge) zugeordnet.]