[§2 Nr.20 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den mit „Z“ bezeichneten
Straßenverkehrsflächen und Kerngebietsflächen die
außerhalb des Plangebiets liegenden Flurstücke 894 und
5676 der Gemarkung Barmbek, Flurstücke 2215 und 2376
der Gemarkung Eilbek sowie Flurstücke 1229, 3487, 3477
und 3476 der Gemarkung Wandsbek zugeordnet.][§2 Nr.22 | Die Ausgleichsmaßnahmen nach Nummern 20 und 21 werden gesammelt zu 45 vom Hundert den Kerngebietsflächen
und zu 55 vom Hundert den neuen Straßenverkehrsflächen
zugeordnet.]