[§2 Nr.35 | Für Eingriffe in Natur und Landschaft wird den mit
„Z1“, „Z2“, „Z4“ und „Z5“ bezeichneten Flächen das
außerhalb des Plangebiets liegende Flurstück 1719 der
Gemarkung Kirchwerder als Ausgleichsfläche wie folgt
zugeordnet: 3630 m² der allgemeinen Wohngebiete,
8760 m² der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung
„Bildung, Soziale Zwecke, Sport und Spiel“,
1420 m² der Straßenverkehrsfläche und 5000 m² der
Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
„Geh- und Schauweg“ und „Omnibusanlage“.]