[Verordnung § 2 Nr. 20 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den Reinen Wohngebieten Teile des im Plangebiet liegenden Flurstücks 6986 in der Gemarkung Schnelsen zugeordnet.]
[§2 Nr.21 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den im Plan mit „(Z 1)“ bis „(Z 4)“ und „(Z 6)“ bezeichneten Flächen jeweils anteilig Teilflächen des Flurstücks 2868 der Gemarkung Sülldorf außerhalb des Bebauungsplangebiets zugeordnet.]