[§2 Nr.19 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird den in der Planzeichnung entsprechend umgrenzten Grundstücken das Flurstück 5 der Gemarkung Eppendorf (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 406) zugeordnet.][§2 Nr.20 | Die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen nach den Nummern 18 und 19 werden zu 65 vom Hundert (v. H.) den Wohnbauflächen und dem Kindertagesheim sowie zu 35 v. H. den Straßenverkehrsflächen zugeordnet.]
[§2 Nr.28 | Für die vorgezogene artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme
„Schaffung von Ersatzlebensräumen für die
nach § 7 Absatz 2 Nummer 14 BNatSchG streng
geschützte Vogelart Blaukehlchen“ wird den mit „Z1“,
„Z2“ und „Z5“ bezeichneten Flächen das außerhalb des
Plangebiets liegende Flurstück 1093 der Gemarkung
Kirchwerder als Ausgleichsfläche wie folgt zugeordnet:
1520 m² des mit „WA 1“ bezeichneten allgemeinen
Wohngebiets, 7410 m² der Fläche für den Gemeinbedarf
mit der Zweckbestimmung „Bildung, Soziale Zwecke,
Sport und Spiel“ und 1730 m² der Straßenverkehrsfläche
besonderer Zweckbestimmung „Geh- und Schauweg“
und „Omnibusanlage“.][§2 Nr.34 | Für den Verlust von Feldgehölzen und von Biotopfunktionen,
die geschützt sind gemäß § 14 HmbBNatSchAG,
werden den mit „Z2“, „Z5“ und „Z6“ bezeichneten Flächen
die Fläche „(FG)“ sowie die außerhalb des Plangebiets
liegenden Flurstücke 7781 der Gemarkung Bergedorf
sowie 10623 und 10518 der Gemarkung Kirchwerder
als Ausgleichsfläche wie folgt zugeordnet: 2544 m² der
Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung
„Bildung, Soziale Zwecke, Sport und Spiel“, 632 m² der
Fläche für die Regelung des Wasserabflusses und 195 m²
der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung
„Geh- und Schauweg“.][§2 Nr.35 | Für Eingriffe in Natur und Landschaft wird den mit
„Z1“, „Z2“, „Z4“ und „Z5“ bezeichneten Flächen das
außerhalb des Plangebiets liegende Flurstück 1719 der
Gemarkung Kirchwerder als Ausgleichsfläche wie folgt
zugeordnet: 3630 m² der allgemeinen Wohngebiete,
8760 m² der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung
„Bildung, Soziale Zwecke, Sport und Spiel“,
1420 m² der Straßenverkehrsfläche und 5000 m² der
Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
„Geh- und Schauweg“ und „Omnibusanlage“.][§2 Nr.36 | Für Eingriffe in das Landschaftsbild werden der mit
„Z2“ bezeichneten Fläche, der mit „Z3“ bezeichneten
Straßenverkehrsfläche sowie der mit „Z5“ bezeichneten
Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung
„Geh- und Schauweg“ und „Omnibusanlage“ die mit
„(M1)“, „(M2)“, „(M3)“, „(M4a)“, „(M4b)“ und „(FG)“
bezeichneten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft zugeordnet.]
[§2Nr.26 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den mit „Z“ bezeichneten Flächen die außer- halb des Bebauungsplangebiets liegenden Flurstücke 111 und 114 der Gemarkung 0705 (Fischbek) den Wohngebieten zu 55 v. H., den Straßenverkehrsflächen zu 21 v. H., den privaten Grünflächen zu 15 v. H. und den Flächen mit wasserrechtlichen Regelungen zu 9 v. H. zugeordnet.]
[§2 Nr.33 | Für den Verlust von halbruderalen Gras- und Staudenfluren
trockener Standorte mit Anteilen von sonstigem
Trockenrasen, geschützt nach § 30 BNatSchG und für die
Schaffung von Ersatzlebensräumen für die nach § 7 Absatz
2 Nummer 14 BNatSchG streng geschützte Reptilienart
Zauneidechse werden den mit „Z“ bezeichneten Flächen
des Gewerbegebiets und der Erweiterung der festgesetzten
Straßenverkehrsfläche Mittlerer Landweg 5 380 m²
der mit „M3“ bezeichneten Fläche für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft als Ausgleichsfläche zugeordnet.][§2 Nr.34 | Für die Schaffung von Ersatzlebensräumen für die nach § 7
Absatz 2 Nummer 14 BNatSchG streng geschützte Reptilienart
Zauneidechse werden den mit „Z“ bezeichneten
Flächen
der Fläche für oberirdische Bahnanlagen 5 620 m²
der mit „M3“ bezeichneten Fläche für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft sowie 1 080 m² des außerhalb des Plangebiets
liegenden Flurstücks 2315 der Gemarkung Billwerder
als Ausgleichsfläche zugeordnet.][§2 Nr.35 | Für Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Gehölze und
das Schutzgut Boden werden den mit „Z“ bezeichneten
Flächen des Sondergebiets „Nahversorgung“ 2 820 m², der
Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung
„Platzfläche und Parkplatz“ 620 m² sowie der Erweiterung
der festgesetzten Straßenverkehrsfläche Mittlerer Landweg
2 460 m² des außerhalb des Plangebiets liegenden
Flurstücks 7781 der Gemarkung Bergedorf zugeordnet.][§2 Nr.36 | Für Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und
Landschaft werden den mit „Z“ bezeichneten Flächen des
mit „WA5“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiets
1 760 m², des mit „WA7“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiets
1 030 m², dem Wendeplatz der festgesetzten Straßenverkehrsfläche
Luxweg 1 120 m², der Erweiterung der
festgesetzten Straßenverkehrsfläche Mittlerer Landweg
930 m² sowie der Fläche zur Regelung des Wasserabflusses
1 615 m² der mit „M3“ bezeichneten Fläche für Maßnahmen
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft zugeordnet.]
[§2 Nr.15 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den mit „(Z1)" bezeichneten Wohngebieten Teilflächen des Flurstücks 3044 und das Flurstück 2178 der Gemarkung Bergstedt in einer Größe von 14.800 m² zugeordnet.
Für Ausgleichsmaßnahmen werden den mit „(Z3)" bezeichneten Wohngebieten Teilflächen der Flurstücke 1315, 1316 und 1264 und das Flurstück 1263 der Gemarkung Bergstedt in einer Größe von 38.875 m² zugeordnet.
Für Ausgleichsmaßnahmen wird den mit „(Z4)" bezeichneten Straßenverkehrsflächen eine Teilfläche des Flurstücks 1627 der Gemarkung Bergstedt in einer Größe von 11.790 m² zugeordnet.]