[Verordnung § 2 Nr. 20 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den Reinen Wohngebieten Teile des im Plangebiet liegenden Flurstücks 6986 in der Gemarkung Schnelsen zugeordnet.]
[§ 2 Nr. 22 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den mit „(A)“, „(B)“, „(C)“ und „Justizvollzugsanstalt Stellplatzanlage“ bezeichneten Flächen für den Gemeinbedarf und der Straßenverkehrsfläche die Flurstücke 17/6 und 17/8 (Gemeinde Jork, Gemarkung Borstel, Flur 12, Jugendanstalt Hahnöfersand) sowie 1/5, 17/1, 17/12 und 23 (Gemeinde Jork, Gemarkung Borstel, Flur 11, Jugendanstalt Hahnöfersand) jeweils teilweise zugeordnet.][§ 2 Nr. 23 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den mit „(A)“, „(B)“, „(C)“ und „Justizvollzugsanstalt Stellplatzanlage“ bezeichneten Flächen für den Gemeinbedarf und der Straßenverkehrsfläche folgende Flurstücke (innerhalb FHH) zugeordnet:
Die Flurstücke 5079, 5081, 5083, 5085, 1272 und 5087 (jeweils teilweise) der Gemarkung Billwerder zur Herstellung des Ausgleichsgrabens.
Die Flurstücke 5561 (teilweise) und 5564 (teilweise), Gemarkung Billwerder.
Die Flurstücke 1299, 1300, 1301, 1315, 1316, Gemarkung Billwerder.
Das Flurstück 1844, Gemarkung Boberg.]
[§2 Nr.33 | Für den Verlust von halbruderalen Gras- und Staudenfluren
trockener Standorte mit Anteilen von sonstigem
Trockenrasen, geschützt nach § 30 BNatSchG und für die
Schaffung von Ersatzlebensräumen für die nach § 7 Absatz
2 Nummer 14 BNatSchG streng geschützte Reptilienart
Zauneidechse werden den mit „Z“ bezeichneten Flächen
des Gewerbegebiets und der Erweiterung der festgesetzten
Straßenverkehrsfläche Mittlerer Landweg 5 380 m²
der mit „M3“ bezeichneten Fläche für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft als Ausgleichsfläche zugeordnet.][§2 Nr.34 | Für die Schaffung von Ersatzlebensräumen für die nach § 7
Absatz 2 Nummer 14 BNatSchG streng geschützte Reptilienart
Zauneidechse werden den mit „Z“ bezeichneten
Flächen
der Fläche für oberirdische Bahnanlagen 5 620 m²
der mit „M3“ bezeichneten Fläche für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft sowie 1 080 m² des außerhalb des Plangebiets
liegenden Flurstücks 2315 der Gemarkung Billwerder
als Ausgleichsfläche zugeordnet.][§2 Nr.35 | Für Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Gehölze und
das Schutzgut Boden werden den mit „Z“ bezeichneten
Flächen des Sondergebiets „Nahversorgung“ 2 820 m², der
Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung
„Platzfläche und Parkplatz“ 620 m² sowie der Erweiterung
der festgesetzten Straßenverkehrsfläche Mittlerer Landweg
2 460 m² des außerhalb des Plangebiets liegenden
Flurstücks 7781 der Gemarkung Bergedorf zugeordnet.][§2 Nr.36 | Für Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und
Landschaft werden den mit „Z“ bezeichneten Flächen des
mit „WA5“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiets
1 760 m², des mit „WA7“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiets
1 030 m², dem Wendeplatz der festgesetzten Straßenverkehrsfläche
Luxweg 1 120 m², der Erweiterung der
festgesetzten Straßenverkehrsfläche Mittlerer Landweg
930 m² sowie der Fläche zur Regelung des Wasserabflusses
1 615 m² der mit „M3“ bezeichneten Fläche für Maßnahmen
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft zugeordnet.]