[§2 Nr.14 | Zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und
Landschaft werden der mit „Z“ bezeichneten öffentlichen
Grünfläche und den ebenfalls mit „Z“ bezeichneten Flächen
für Sport- und Spielanlagen die außerhalb des Bebauungsplangebiets
gelegenen Flurstücke 934 und 6039 der
Gemarkung Osdorf teilweise zugeordnet.]
[§2 Nr.18 | Zum Ausgleich des zu erwartenden Eingriffs in Natur und Landschaft werden der mit „Z 1“ bezeichneten Fläche die ebenfalls mit „Z 1“ bezeichneten Teilflächen des Flurstücks 3/10 der Flur 20 in der Gemarkung Wedel sowie der Flurstücke 5851 und 6288 in der Gemarkung Rissen außerhalb des Bebauungsplangebiets zugeordnet.]
[§2 Nr.22 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den im Plan mit „(Z 5)“ und „(Z 7)“ bezeichneten Flächen die Teilflächen der Flurstücke 320 und 5686 der Gemarkung Rissen innerhalb des Bebauungsplangebiets und jeweils anteilig Teilflächen des Flurstücks 6168 der Gemarkung Rissen außerhalb des Bebauungsplangebiets zugeordnet.]
[§2 Nr.15 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den mit „(Z1)" bezeichneten Wohngebieten Teilflächen des Flurstücks 3044 und das Flurstück 2178 der Gemarkung Bergstedt in einer Größe von 14.800 m² zugeordnet.
Für Ausgleichsmaßnahmen werden den mit „(Z3)" bezeichneten Wohngebieten Teilflächen der Flurstücke 1315, 1316 und 1264 und das Flurstück 1263 der Gemarkung Bergstedt in einer Größe von 38.875 m² zugeordnet.
Für Ausgleichsmaßnahmen wird den mit „(Z4)" bezeichneten Straßenverkehrsflächen eine Teilfläche des Flurstücks 1627 der Gemarkung Bergstedt in einer Größe von 11.790 m² zugeordnet.]