• XPLAN_BP_ERHALTUNGSBEREICHFLAECHE_c644b3b1-1516-4e56-a2c4-ec2bc6f1ba85

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    • XPLAN_BP_ERHALTUNGSBEREICHFLAECHE_c644b3b1-1516-4e56-a2c4-ec2bc6f1ba85
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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Nienstedten14
    xpPlanDate
    • 1995-06-07
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_c76bf1d5-42af-4f2c-bfff-984ce2278883]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 des Baugesetzbuchs als »Erhaltungsbereiche'' bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hambur¬gisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1), zuletzt geän¬dert am 29. November 1994 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1994 Seite 301, 1995 Seite 17), in der je¬weils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforder¬lich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit an¬ deren baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errich¬tung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_02ac78c6-f7b5-4434-b60e-666fd044912a]
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    • Festsetzung
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    • StaedtebaulicheGestalt