• XPLAN_BP_ERHALTUNGSBEREICHFLAECHE_d8833dcf-221a-4ca8-99ed-3764eb0ced61

    gmlId
    • XPLAN_BP_ERHALTUNGSBEREICHFLAECHE_d8833dcf-221a-4ca8-99ed-3764eb0ced61
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Blankenese26
    xpPlanDate
    • 1988-05-11
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_f0b9f0a4-87a0-4e7d-8675-a6f356ce72ca]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt bedürfen in den nach § 172 des Baugesetzbuchs als "Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 20. September 1983 (Hamburgisches Gesetz und Verordnungsblatt Seite 221) eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_19e7b10f-2de9-42f8-ae47-c3c55d49329e]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    grund
    • 1000
    grundWert
    • StaedtebaulicheGestalt