[§2 Nr.12 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen für Personenkraftwagen
(Pkw) ist je vier Stellplätze ein großkroniger Baum
zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine
offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen
und zu begrünen.][§2 Nr.17 | Ebenerdige Stellplätze für Pkw sind in wasser- und luftdurchlässigem
Aufbau herzustellen.]
flaechenschluss
Yes
zweckbestimmungKomplex
[Allgemein: 1200][Allgemein: 12000]
zweckbestimmungKomplexWert
[Allgemein: Bildung und Forschung][Allgemein: Schule]