• XPLAN_BP_GEMEINBEDARFSFLAECHE_7f16e077-9008-44e1-8166-17ec1ab9d972

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    • BP_Plan
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    • Billwerder31
    xpPlanDate
    • 2021-09-28
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    • JUSTIZVOLLZUGSANSTALT
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    • (B)
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    • SPORT, FREIZEIT
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    hoehenangabe
    • [Höhenbezug: relativGelaendeoberkante|Bezugspunkt: GBH|Höhe: 11]
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    refTextInhalt
    • [§ 2 Nr. 2 | Für die mit „(B)“ bezeichnete Fläche gilt: Hafthäuser sind unzulässig. Über die festgesetzte Grundfläche für bauliche Anlagen hinaus ist eine Grundfläche von 6.700 m² für Sport- oder andere Aktivflächen sowie eine Anstaltsmauer zulässig.][§ 2 Nr. 3 | Entlang der Nordost-, Südost- und Südwestgrenzen zur privaten Grünfläche ist auf den mit „(A)“, „(B)“ und „(D)“ bezeichneten Flächen eine Anstaltsmauer mit einer maximalen Höhe von 6 m über festgesetzter Geländehöhe über NHN zulässig.][§ 2 Nr. 13 | Auf den Flächen für den Gemeinbedarf sind die Fahr- und Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Ausnahmen sind zulässig, soweit betriebliche und / oder vollzugliche Gründe dies erfordern.][§ 2 Nr. 15 | Auf den mit „(A)“, „(B)“ und „(C)“ bezeichneten Flächen sind die Dachflächen auf mindestens 50 vom Hundert (v. H.) mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und flächendeckend extensiv und dauerhaft mit standortgerechten Stauden und Gräsern zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. Zwischen den Paneelen der Photovoltaikanlagen ist eine Verringerung der Substratstärke auf mindestens 7 cm zulässig.][§ 2 Nr. 19 | Auf den Flächen für den Gemeinbedarf sind Außenleuchten ausschließlich zur Her-stellung der verkehrssicheren Nutzung der Freiflächen sowie aus vollzugsfachlichen Gründen zulässig. Diese sind als monochromatisch abstrahlende Leuchten oder Lichtquellen mit möglichst geringen Strahlungsanteilen im ultravioletten Bereich mit Wellenlängen zwischen 380 und 700 Nanometern, maximal 4.000 Kelvin Farbtemperatur zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten abzuschimen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 Grad Celsius nicht überschreiten Die Lichtquellen sind geschlossen auszuführen und nach oben und zur freien Landschaft abzuschirmen oder so auszurichten, dass direkte Lichteinwirkungen auf diese Flächen vermieden werden.][§ 2 Nr. 21 | Auf den mit „(A)“ und „(B)“ bezeichneten Flächen ist die Anstaltsmauer entsprechend der bestehenden Anstaltsmauer herzustellen, sofern die Schaffung von Ersatzlebensräumen für Brutvögel und Fledermäuse nicht durch andere Maßnahmen erreicht werden kann.]
    flaechenschluss
    • Yes
    Z
    • 2
    zugunstenVon
    • (FHH)
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    • SicherheitOrdnung