[§2 Nr.1 | Auf der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Krankenhaus" ist auch ein Betriebskindergarten zulässig.][§2 Nr.2 | Auf der Fläche für den Gemeinbedarf Krankenhaus ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen sicherzustellen, dass für Patientenzimmer ein Innenraumpegel von 30 dB(A) während der Nachtzeit und für Patientenzimmer und Aufenthalts- und Behandlungsräume für Patienten ein Innenraumpegel von 35 dB(A) während der Tagzeit nicht überschritten wird.][§2 Nr.3 | In der Gemeinbedarfsfläche sind oberhalb der festgesetzten drei und vier Vollgeschosse Staffelgeschosse unzulässig.]