[§2 Nr.3 | Im Bereich der Baugrundstücke für den Gemeinbedarf (Stiftung - Deutsches-Elektronen-Synchrotron (DESY) ) können auf der gekennzeichneten Fläche zwei weitere Vollgeschosse im Rahmen der festgesetzten Geschoßflächenzahl zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß durch die zusätzlichen Vollgeschosse keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.]