[§2 Nr.3 | Die Gebäude sind an das Heizwerk des Unfallkrankenhauses anzuschließen.][§2 Nr.4 | Für die gärtnerisch anzulegenden Außenanlagen des Krankenhauses sind Baum- und Strauchpflanzungen (Arten des Stieleichen-Birkenwaldes) und krautige Pflanzen (Arten der Heide- und Sandtrockenrasengesellschaften) zu verwenden.]