[§2 Nr.1 | Auf den Flurstücken 1594 und 1595 der Gemarkung Lokstedt sind auch Tiefgaragen zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | An den zur Julius-Vosseler-Straße gerichteten Außenwänden der Gebäudeteile des Altenheims sind bauliche Lärmschutzmaßnahmen an den Türen und Fenstern vorzusehen.]