• XPLAN_BP_GEMEINBEDARFSFLAECHE_c5497b6e-c11c-47cf-9f7d-86daf580023c

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    • XPLAN_BP_GEMEINBEDARFSFLAECHE_c5497b6e-c11c-47cf-9f7d-86daf580023c
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    • 4.1
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    • BP_Plan
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    • Moorfleet17
    xpPlanDate
    • 2010-02-18
    gliederung1
    • (D), (3)
    gliederung2
    • (Z)
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Auf der Fläche für den Gemeinbedarf können außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen bis zur jeweils festgesetzten Grundfläche Nebenanlagen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), sowie Zufahrten, Stellplätze und Fahrwege zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Auf der mit „(D)" bezeichneten Fläche für den Gemeinbedarf sind bauliche Anlagen bis zu einer Höhe von 1,5 m über der Geländeoberfläche zulässig. Innerhalb der mit "(3)" bezeichneten Fläche ist außerdem die Errichtung einer Wetterstation mit einer Grundfläche bis zu 25 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 2,5 m zulässig.][§2 Nr.12 | Das auf der Fläche für den Gemeinbedarf anfallende Niederschlagswasser ist zu sammeln, gegebenenfalls zu verwenden oder über Retentionseinrichtungen (Mulden, Rückhaltebecken) gedrosselt dem vorhandenen Grabensystem zuzuführen.][§2 Nr.16 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden der Fläche für den Gemeinbedarf das Flurstück 125 (teilweise) und 4336 (teilweise) der Gemarkung Neuengamme außerhalb des Plangebietes zugeordnet.]
    flaechenschluss
    • Yes
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1fb83ee3-8778-42fd-af27-c4d0e389d623]
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    • Sonstiges