• XPLAN_BP_GEMEINBEDARFSFLAECHE_ea77eddb-5802-43c0-82c3-cf0c588666cf

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    • BP_Plan
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    • Billstedt105
    xpPlanDate
    • 2020-05-19
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    • kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im reinen Wohngebiet können Überschreitungen der Baugrenzen durch Terrassen um bis zu 3 m zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Garagen und Stellplätze sind nur innerhalb der hierfür festgesetzten Flächen, der überbaubaren Grundstücksflächen sowie der seitlichen Abstandsflächen zulässig. Geringfügige Abweichungen können ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Für jedes Baugrundstück ist nur eine Grundstückszufahrt je Wohngebäude zulässig. Die maximale Breite beträgt 3 m.][§2 Nr.4 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Stellplätze sind in vegetationsfähigem Aufbau herzustellen, sofern sie nicht überdacht und nach Nummer 10 begrünt werden.][§2 Nr.5 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Umfang und Charakter der Pflanzung erhalten bleibt. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Nebenanlagen, Bodenversiegelungen, Geländeaufhöhungen oder -abgrabungen im Kronenbereich der Bäume unzulässig.][§2 Nr.6 | Bauliche Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des Grundwasserspiegels führen können, sind unzulässig.][§2 Nr.7 | Das auf den befestigten Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser ist auf den jeweiligen Grundstücken vollständig zu versickern, sofern es nicht gesammelt oder genutzt wird.][§2 Nr.8 | In Bereichen, die über offene Rinnen entwässert werden, ist das anfallende Niederschlagswasser dem festgesetzten Regenrückhaltebecken oberirdisch zuzuleiten.][§2 Nr.9 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Wasserwerke GmbH unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.][§2 Nr.10 | Dachflächen mit einer Neigung bis zu 15 Grad sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Von einer Begrünung kann nur in den Bereichen abgesehen werden, die als Dachterrassen oder der Belichtung, Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen, mit Ausnahme von Sonnenkollektoren oder Anlagen für Photovoltaik, dienen. Mindestens 50 vom Hundert der Dachflächen, bezogen auf die Gebäudegrundfläche, sind zu begrünen. Dachflächen von Garagen und Carports sind mit einem mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.11 | Es sind nur Dächer mit einer Neigung bis 35 Grad zulässig. Als Dachdeckung sind, mit Ausnahme der Dächer mit einer Neigung bis 15 Grad, rote, braune oder schwarze Ziegel oder eine nicht glänzende Metalldeckung zu verwenden.][§2 Nr.12 | Dacheindeckungen mit hochglänzenden und glasierten Oberflächen sind unzulässig, ausgenommen hiervon sind Sonnenkollektoren und Anlagen für Photovoltaik.][§2 Nr.13 | Doppelhäuser, Reihenhäuser und Hausgruppen sind als gestalterische Einheit bezüglich Material und Farbe auszubilden. Die Farbe der Dacheindeckung bei Doppelhäusern, Reihenhäusern und Hausgruppen muss einheitlich sein.][§2 Nr.14 | Grundstückseinfriedigungen sind nur in Form von durchbrochenen Zäunen oder in Form von Hecken zulässig. Zu den Straßen müssen Einfriedungen in Form von Hecken aus heimischen Arten erstellt werden. Ausgenommen hiervon sind die Bereiche mit Erhaltungs- und Anpflanzgeboten sowie notwendige Zufahrten und Zuwegungen zu den Grundstücken. Zulässig ist auch eine Kombination von Hecken und durchbrochenen Zäunen.]
    flaechenschluss
    • Yes
    GRZ
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    • Festsetzung
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    • [Kirche][Kultur][Sozial]