[2.1 | Auf den Flächen für Gemeinbedarf und auf der Versorgungsfläche können außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen befestigte Hofflächen, Zufahrten, Garagen, Stellplätze und Wege sowie Nebenanlagen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 04. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, 1062) zugelassen werden.][2.2 | Auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche für den Gemeinbedarf ist eine Überschreitung der festgesetzten Baugrenze durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen um bis zu 5,00 m zulässig.][2.10 | Auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche für den Gemeinbedarf und in den allgemeinen Wohngebieten sind zu Straßenverkehrsflächen und zum Waldgebiet angrenzende Einfriedigungen entweder in Form von Hecken oder als durchbrochene Zäune in Verbindung mit Hecken zulässig. Pflanzungen müssen einen Mindestabstand von 0,5 m zu der jeweiligen Grenze der Straßenverkehrsfläche einhalten.][2.12 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die Dachflächen von Nebenanlagen und Garagen und auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche für den Gemeinbedarf mindestens 70 vom Hundert der Gebäudedachfläche mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][2.14 | Für naturschutzrechtliche Eingriffe auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche für den Gemeinbedarf sind drei Flachkästen für baumbewohnende Fledermausarten und sechs Nisthilfen für Nischenbrüter an Großbäumen im Plangebiet oder im Bergedorfer Gehölz anzubringen und dauerhaft zu unterhalten.][2.15 | Auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche für den Gemeinbedarf ist für die Außenbeleuchtung nur die Verwendung von Lampentypen zulässig, die ein für Vögel und Insekten wirkungsarmes Spektrum aufweisen. Die Lichtquellen sind außerdem zum Bergedorfer Gehölz hin abzuschirmen.][2.16 | Für den Waldersatz sowie für naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen wird der mit „(A)“ bezeichneten Fläche für den Gemeinbedarf und der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung eine außerhalb des Plangebiets liegende 5.850 m² große Teilfläche des Flurstücks 2561 der Gemarkung Lohbrügge zugeordnet.]