[§2 Nr.7 | Die zu den Straßen gerichteten Außenwände der Sporthalle sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je zwei Meter Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
[§2 Nr.3 | Im Bereich der Baugrundstücke für den Gemeinbedarf (Stiftung - Deutsches-Elektronen-Synchrotron (DESY) ) können auf der gekennzeichneten Fläche zwei weitere Vollgeschosse im Rahmen der festgesetzten Geschoßflächenzahl zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß durch die zusätzlichen Vollgeschosse keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.]
[§2 Nr.1 | In dem Kerngebiet und auf der Fläche für Gemeinbedarf entlang der Koppelstraße sowie der Julius-Vosseler-Straße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet und auf der Fläche für Gemeinbedarf sind Stellplätze nur in Tiefgaragen, Parkgeschossen oder Park-häusern zulässig. Ausnahmsweise können offene Stellplätze für den Besucher- und Wirtschaftsverkehr zugelassen werden]