[§2 Nr.6 | Im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Parkverträgliche Nutzungen“ sind nur Anlagen für kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie Schank- und Speisewirtschaften zulässig. In den Obergeschossen sind zusätzlich Büros und Räume für freie Berufe zulässig.]
[§2 Nr.8 | Im Baufeld „(16)" ist eine Versorgungsfläche mit der Zweckbestimmung „Heizwerk" für die Hamburger Gaswerke GmbH mit einer Grundfläche bis zu 170 m² zulässig.]