[§2 Nr. 14. | Auf den Flächen für den Gemeinbedarf „Bildung, Spiel, soziale und sportliche Zwecke“ sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen keine Fahrradplätze, Gebäude und ausnahmsweise zulässige Stellplätze für Kraftfahrzeuge nach Nummer 17 zulässig.]
flaechenschluss
Yes
GFZ
0.8
GRZ
0.8
Z
2
zweckbestimmungKomplex
[Allgemein: 1600|Textliche Ergänzung: Bildung, Spiel, Soziale und Sportliche Zwecke|Aufschrift: Bildung, Spiel, Soziale und Sportliche Zwecke (FHH)][Allgemein: 20001][Allgemein: 2200]
zweckbestimmungKomplexWert
[Allgemein: Sozial|Textliche Ergänzung: Bildung, Spiel, Soziale und Sportliche Zwecke|Aufschrift: Bildung, Spiel, Soziale und Sportliche Zwecke (FHH)][Allgemein: Bildung][Allgemein: Sport]
[§2 Nr.5 | Entlang der Simon-von-Utrecht-Straße, der Budapester Straße, dem Millerntorplatz, der Reeperbahn und dem Zirkusweg sowie auf der Gemeinbedarfsfläche „Krankenhaus" sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]