[§2 Nr.4 | Die Erschließung des rückwärtigen Teils auf dem Flurstück 4227 der Gemarkung Neugraben (Schulfläche) ist im Bereich der ausgewiesenen Waldfläche nur über die bestehende Zufahrt vorzusehen.]
[§2 Nr.13 | 20% der Kindertagesheimfläche sind mit Sträuchern und großkronigen einheimischen Laubbäumen zu bepflanzen; weitere 10% der Grundstücksfläche sind als offene Vegetationsfläche herzurichten.]