[§2 Nr.3 | Flachdächer auf Gemeinbedarfsflächen sind gärtnerisch zu gestalten, wenn sie aus benachbarten Fenstern eingesehen werden können.][§2 Nr.4 | Für die Gemeinbedarfsflächen der Hochschule nördlich Denickestraße / südlich Niemannstraße können Flachdächer als begehbare Terrassen ausgebildet werden; die Dächer sind zu begrünen und mit einer Umwehrung zu versehen. Eine Überschreitung der Gebäude- und Traufhöhen durch die Umwehrung bis zu 1 m ist zulässig.]
[§2 Nr.3 | Auf den Gemeinbedarfsflächen sind die den Straßen Heidredder und Bergstedter Alte Landstraße zugewandten Fassaden, deren Fensterabstand mehr als 2 m beträgt, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
[§2 Nr.9 | In den Gewerbegebieten und auf den Gemeinbedarfsflächen sind Flachdächer und flachgeneigte Dächer bis zu 8 Grad Neigung mit flächendeckender Einfachbegrünung zu versehen. Die Einfachbegrünung gilt auch für eingeschossige Vorbauten in Kerngebieten sowie für eingeschossige Garagen.]