[§2 Nr.4 | In den reinen und allgemeinen Wohngebieten, dem östlichen
urbanen Gebiet sowie auf den Gemeinbedarfsflächen
sind folgende Überschreitungen der jeweils festgesetzten
Grundflächenzahl (GRZ) durch Anlagen nach § 19
Absatz 4 Satz 1 BauNVO zulässig: a) in den reinen Wohngebieten der Baufelder mit den
Ordnungsnummern 1.1 und 2.2 bis zu einer GRZ von
0,55,
b) in den reinen Wohngebieten der Baufelder mit den
Ordnungsnummern 1.2 und 4.1, den allgemeinen
Wohngebieten der Baufelder mit den Ordnungsnummern
1.1 und 2.1, dem östlichen urbanen Gebiet sowie
im Bereich der Fläche für den Gemeinbedarf mit der
Zweckbestimmung „Haus der Begegnung“ bis zu einer
GRZ von 0,6,
c) in den reinen Wohngebieten der Baufelder mit den
Ordnungsnummern 2.1, 3.1 mit der Bezeichnung „(B)“,
3.3 und 4.2 bis zu einer GRZ von 0,65,
d) im Bereich der Fläche für den Gemeinbedarf mit der
Zweckbestimmung „Soziale Einrichtung“ bis zu einer
GRZ von 0,9.][§2 Nr.7.3 | Auf der mit „(C)“ bezeichneten Fläche für den Gemeinbedarf
sind Aufenthaltsräume – hier insbesondere für Kinder
vorgesehene Pausen- und Ruheräume – durch geeignete
Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten
zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom
Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich
ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz
an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der
Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.17 | Dachflächen mit einer Neigung bis zu 15 Grad sind mit
einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und zu begrünen. Von einer
Begrünung kann nur in den Bereichen abgesehen werden,
die als Dachterrassen oder der Belichtung, Be- und Entlüftung
oder der Aufnahme von technischen Anlagen, mit
Ausnahme von Sonnenkollektoren oder Anlagen für
Photovoltaik,
dienen. Mindestens 40 vom Hundert der
Dachflächen, bezogen auf die Gebäudegrundfläche, sind in
jedem Fall zu begrünen. Dachflächen von überdachten
Stellplätzen sind hiervon abweichend vollständig mit
einem mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und zu begrünen.]