[§2 Nr.5 | Auf den Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung
Stiftung Deutsches Elektronen-Synchrotron
sind oberirdische Anlagen nur zulässig, sofern sie funktionell
oder konstruktiv für die unterirdische Anlage erforderlich
sind.]
[§2 Nr.1 | An den zu den Straßen gerichteten Außenwänden der Gebäudeteile des Altenwohn-, Alten- und Pflegeheims sind bauliche Lärmschutzmaßnahmen an Türen und Fenstern vorzusehen.]
flaechenschluss
Ja
GFZ
1.3
GRZ
0.4
zugunstenVon
Vereinigte Hamburger Wohnungsbau Genossenschaft e.G.