[§2 Nr.16 | Auf den mit „(8)" und „(9)" bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/ Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
[§2 Nr.3 | Flachdächer auf Gemeinbedarfsflächen sind gärtnerisch zu gestalten, wenn sie aus benachbarten Fenstern eingesehen werden können.][§2 Nr.4 | Für die Gemeinbedarfsflächen der Hochschule nördlich Denickestraße / südlich Niemannstraße können Flachdächer als begehbare Terrassen ausgebildet werden; die Dächer sind zu begrünen und mit einer Umwehrung zu versehen. Eine Überschreitung der Gebäude- und Traufhöhen durch die Umwehrung bis zu 1 m ist zulässig.]
flaechenschluss
Yes
BMZ
6
GRZ
0.65
zweckbestimmungKomplex
[Allgemein: 12001][Allgemein: 1200]
zweckbestimmungKomplexWert
[Allgemein: Hochschule][Allgemein: Bildung und Forschung]