[§2 Nr.5 | Auf den Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung
Stiftung Deutsches Elektronen-Synchrotron
sind oberirdische Anlagen nur zulässig, sofern sie funktionell
oder konstruktiv für die unterirdische Anlage erforderlich
sind.]
[§2Nr.2 | Auf der Fläche für den Gemeinbedarf „Krankenhaus" sind die Außenwände der Gebäude in hellgrauen bis weißen Putzfassaden auszuführen. Untergeordnete Bauteile können als farblich angepasste Metall-Glaskonstruktionen errichtet werden.
Für die Dachdeckung sind dunkelgraue bis schwarze Dachsteine oder Pfannen zu verwenden.]