[§2 Nr.5 | Auf den Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung
Stiftung Deutsches Elektronen-Synchrotron
sind oberirdische Anlagen nur zulässig, sofern sie funktionell
oder konstruktiv für die unterirdische Anlage erforderlich
sind.]
[§2Nr.2 | Auf der Fläche für den Gemeinbedarf „Krankenhaus" sind die Außenwände der Gebäude in hellgrauen bis weißen Putzfassaden auszuführen. Untergeordnete Bauteile können als farblich angepasste Metall-Glaskonstruktionen errichtet werden.
Für die Dachdeckung sind dunkelgraue bis schwarze Dachsteine oder Pfannen zu verwenden.]
[§3 Nr.5 | Für die baulichen Anlagen auf den Flurstücken 724, 726 bis 728 sind für alle Außenwände Ziegelsteine mit Farbtönen in Anpassung an die Fassaden der Umgebung zu verwenden. Alle Gebäude im allgemeinen Wohngebiet sind mit Steildächern mit einer Dachneigung von 45 Grad bis 60 Grad auszuführen.]