[§2 Nr.1 | In den Wohngebieten geschlossener Bauweise, im Ladengebiet sowie auf den Baugrundstücken für den Gemeinbedarf sollen die Dächer höchstens sechs Grad geneigt sein.][§2 Nr.4 | Für die auf den Flurstücken 331 und 332 der Gemarkung Neugraben ausgewiesene siebengeschossige Bebauung können jeweils sieben weitere Vollgeschosse zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß durch die zusätzlichen Vollgeschosse keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.]