[§2 Nr.4 | Für das Gebiet zwischen Orchideenstieg, Alsterkrugchaussee, Wilhelm-Metzger-Straße, Alster und Deelböge werden Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) ausgeschlossen.]
[§2 Nr.3 | Auf den Gemeinbedarfsflächen sind die den Straßen Heidredder und Bergstedter Alte Landstraße zugewandten Fassaden, deren Fensterabstand mehr als 2 m beträgt, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]