[§2 Nr.8 | Auf Stellplatzanlagen ist nach je vier Stellplätzen ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.9 | Dächer von Garagen und Schutzdächer von Stellplätzen sind extensiv zu begrünen. Garagenwände und Pergolen auf Stellplatzanlagen sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]