[Nr. 2.2 | Die Beheizungsanlagen der Garagen (Gem.GaK, Gem.GaE), der ein- und zweigeschossigen Ladenbebauung (L1g, L2g) und der ein- und zweigeschossigen Geschäftshausbebauung (G1g, G2g) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.]