[§2Nr.8 | Der Gemeinschaftsstandplatz für Abfall- und Sammelbehälter ist von den
angrenzenden Flächen abzuschirmen und mit einer Laubgehölzhecke als
geschnittene Hecke (gemäß Pflanzliste) in einer Höhe von 1,25 m und einer
Mindestbreite von 0,8 m einzugrünen. Eine geringfügige Abweichung von der Lage
und der Größe des Gemeinschaftsstandplatzes für Abfallbehälter kann zugelassen
werden.]