[Nr. 4.2 | Überfahrten sind an der Ostseite der Straße Steckelhörn nicht zulässig. Die Zufahrt zu der als Einstellplatz für Kraftfahrzeuge (St.Gem) ausgewiesenen Fläche ist nur von der Straße Bei den Mühren, die Ausfahrt nur nach der Katharinenbrücke hin zulässig.]