[§2 Nr.8 | Leitungen für die Entlüftung der festgesetzten Tiefgarage und Garage sind über die Dächer der mehrgeschossigen Bebauung zu führen.][§2 Nr.10 | Die Dächer der Tiefgarage und der Garagen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.]