[§2 Nr.16 | Die auf Tiefgaragen gärtnerisch anzulegenden Flächen sind mit einer mindestens 0,5 m starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen. Soweit Bäume anzupflanzen sind, muß auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.]