• XPLAN_BP_GRUENFLAECHE_041bcc59-3c3a-4dd2-8c16-e3fa14f7ae51

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    • 5.2
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Suelldorf4
    xpPlanDate
    • 2019-08-30
    text
    • Einzelbaum
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6247e442-396e-4cd9-9671-d4fb81c03a18]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_0d617307-67b4-4e84-8599-ec63c7367581]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.17 | Für die zur Erhaltung festgesetzten Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich von zu erhaltenen Gehölzen unzulässig. Durchbrechungen der festgesetzten Knicks und Feldhecken für notwendige Zuwegungen und Zufahrten sind zulässig.][§2 Nr.18 | Für die zur Anpflanzung festgesetzten Bäume und Sträucher sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und dauerhaft zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume von mindestens 12 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.21 | Auf den privaten Grünflächen ist die Errichtung von baulichen Anlagen, mit Ausnahme notwendiger Zuwegungen, unzulässig.][§2 Nr.22 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege in einem wasser- und luftdurchlässigen Aufbau herzustellen.]
    flaechenschluss
    • Yes
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    zweckbestimmung
    • 9999
    zweckbestimmungWert
    • Sonstiges
    nutzungsform
    • 1000
    nutzungsformWert
    • Privat