• XPLAN_BP_GRUENFLAECHE_04de3aaf-8f4b-43ea-8301-89fe455d5f5e

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel41
    xpPlanDate
    • 2009-02-27
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2a4c475c-bab6-4ebc-a132-e6ee7e7e72a8]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_de1d61fc-819d-4934-ba6e-8121f12bd01d][XPLAN_XP_PPO_8373bab4-6107-419c-95fe-ae5b6a4fe503]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den Bereichen, in denen die Grünfläche - Parkanlage - an der Plangebietsgrenze mit einer Breite von 15 m zeichnerisch festgesetzt ist, sind 15 m als mittlerer Wert einzuhalten, wobei eine Abweichung um bis zu 5 m zulässig ist (Schwankungsbreite von 10 bis 20 m). In den Bereichen, in denen die Breite der Parkanlage am Plangebietsrand mit 25 m zeichnerisch festgesetzt ist, sind 25 m als mittlerer Wert einzuhalten, wobei eine Abweichung um bis zu 5 m zulässig ist (Schwankungsbreite von 20 bis 30 m). Die Grenze zwischen den Parkanlagen und der privaten Grünfläche - Golfsport - ist landschaftsgerecht und mit standortgerechten Laubgehölzen zu bepflanzen.][§2 Nr.11 | Innerhalb der Grünfläche - Parkanlage - ist die Errichtung einer Gastronomieeinrichtung mit einer Grundfläche von 100 m² als Höchstmaß mit einem Vollgeschoss als Höchstmaß zulässig.]
    flaechenschluss
    • Yes
    zugunstenVon
    • Freie und Hansestadt Hamburg
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    zweckbestimmung
    • 1000
    zweckbestimmungWert
    • Parkanlage
    nutzungsform
    • 2000
    nutzungsformWert
    • Oeffentlich