• XPLAN_BP_GRUENFLAECHE_308d615b-125b-4f8a-9459-b1c719387038

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    • XPLAN_BP_GRUENFLAECHE_308d615b-125b-4f8a-9459-b1c719387038
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Sinstorf15-Marmstorf27
    xpPlanDate
    • 1979-07-03
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5f10bf0e-a3c0-4cbb-a89f-3c3e56c4293e]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_1de9374d-5982-4c1b-9f9c-4ebd1f39e9cd][XPLAN_XP_PTO_24a8efaf-97aa-49a8-b9d4-e2daf0e10fab]
    refTextInhalt
    • [§2 | Auf der als Sportanlage festgesetzten Fläche sind innerhalb der durch Baugrenzen mit — a— gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteile nur Tennishallen mit den für diese Nutzung notwendigen Nebenräumen sowie Clubhäuser zulässig. Die Gebäudehöhe darf für Tennishallen nicht mehr als 10,0 m und für Clubhäuser nicht mehr als 5,0 m über Geländeoberfläche betragen. Innerhalb des mit — b — gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteils sind ein Clubhaus und eine Platzwartwohnung zulässig. Die Gebäudehöhe darf bei diesen baulichen Anlagen nicht mehr als 4,0 m über Geländeoberfläche betragen. Im übrigen sind auf den Sportflächen auch untergeordnete bauliche Anlagen des Hochbaus wie Wasch-, Umkleide- und Geräteräume zulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    zweckbestimmungKomplex
    • [Allgemein: 1400]
    zweckbestimmungKomplexWert
    • [Allgemein: Sportplatz]
    zugunstenVon
    • Freie und Hansestadt Hamburg
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    zweckbestimmung
    • 1400
    zweckbestimmungWert
    • Sportplatz
    nutzungsform
    • 2000
    nutzungsformWert
    • Öffentlich