[§2 Nr.15 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind
Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser-
und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.20 | In der privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung
Dauerkleingärten sind an hierfür geeigneten Standorten
künstliche Nisthilfen für Brutvögel anzubringen und dauerhaft
zu unterhalten. Es sind insgesamt drei Sperlingsmehrfachquartiere
und vier Nischenbrüterhöhlen vorzusehen.]