• XPLAN_BP_GRUENFLAECHE_61714e8c-8154-40d0-b507-307cd8ca28f6

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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen19-Lokstedt49
    xpPlanDate
    • 2006-07-07
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.7 | Auf der privaten Grünfläche „Tierpark" sind nur bauliche Anlagen zulässig, die dem Betrieb des Tierparks dienen. Wohnungen für Betriebsinhaber sowie für Mitarbeiter können ausnahmsweise zugelassen werden. Auf dem Flurstück 466 der Gemarkung Stellingen dürfen bauliche Anlagen bis zu einer Grundfläche von 3.000 m2 nur innerhalb der überbaubaren Flächen realisiert werden. Die festgesetzte Grundfläche von 3.000 m2 kann auf diesem Flurstück für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung um bis zu 5.700 m2 überschritten werden. Auf den Flurstücken 426 und 2473 der Gemarkung Stellingen sind bauliche Anlagen unzulässig]
    flaechenschluss
    • Yes
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4b3a7a3f-f1c1-4f4e-a11b-c905e61e659e]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    zweckbestimmung
    • 1200
    zweckbestimmungWert
    • Dauerkleingaerten
    nutzungsform
    • 1000
    nutzungsformWert
    • Privat