[§2 Nr.3 | Im nördlichen Abschnitt der privaten Grünfläche „Dauerkleingärten" zwischen Rübenkamp 227 (Flurstück 5677 der Gemarkung Barmbek) und der neuen ost-west-gerichteten Straßenverkehrsfläche sind die vorhandenen Doppellauben zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Die Lauben sind in einem Abstand von 6 m und 8 m (Versatz) von der Mittelachse des nord-süd-gerichteten Mittelweges aufzustellen (Versatz nach jeweils zwei Doppellauben).][§2 Nr.4 | Je Gartenlaube beziehungsweise je Doppellaube sind zwei Obsthochstämme mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm, in einem Meter Höhe über dem Erdboden gemessen, in einem Abstand von 7 m von der Mittelachse des nord-süd gerichteten Mittelweges nördlich und südlich der Laube zu pflanzen. Anzupflanzen sind Hochstamm-Obstbäume alter Kultursorten.]