[§2 Nr.19 | Auf den mit „(G)“ bezeichneten privaten Grünflächen ist für je 200 m² Grundfläche mindestens ein Baum anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.31 | An Bäumen in den festgesetzten privaten Grünflächen auf der Böschung zur Tarpenbek sind 60 Fledermauskästen fachgerecht anzubringen (CEF-Maßnahme) und zu erhalten.]