[§2 Nr.7 | Auf der als Friedhof festgesetzten Fläche westlich Brockhausweg sind Gebäude für friedhofsbezogene Nutzungen (z.B. Kapellen, Betriebs- und Sozialräume) zulässig. Die Gebäudehöhe darf bei Kapellen 7,5 m und bei sonstigen Gebäuden 6 m über Gelände nicht überschreiten.]